1.) Vertragsverhältnis:
Sobald Sie in meiner Praxis einen Termin online, telefonisch oder vor Ort buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen uns als Praxis und Ihnen zustande. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z. B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages bin ich dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Desweiteren reserviere ich Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalte ich den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.
2.) Absagenregelung:
Mein Anliegen ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Hierfür bin ich auf stabile Umsätze angewiesen.
Um dies zu gewährleisten und mich vor Umsatzausfällen zu schützen, hat der Gesetzgeber im § 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit ich ihn neu vergeben kann. Absagen sind bis 24 Arbeitstagsstunden der Praxis vor Terminbeginn für Sie kostenfrei (Arbeitstage der Praxis = Mo-Sa)
Beispiel: Sie haben einen Termin am Montag, 9 Uhr. Eine Absage ist für Sie bis zum Samstag davor, 9 Uhr kostenfrei.
Bei kurzfristigeren Absagen versuche ich gerne, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte das nicht gelingen und die Terminlücke bestehen bleiben, muss ich Ihnen den Termin in Rechnung stellen.
Diese Absagenregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage.
3.) Terminabsage durch mich
Kann ein Termin wegen Krankheit meinerseits oder sonstigen von der Praxis nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, werde ich Ihnen die Absage so schnell wie möglich mitteilen. Der Termin wird dann möglichst zeitnah nachgeholt.